Zentralverband des
Deutschen Handwerks
16.05.2025

Insolvenzrecht: EP-Rechtsausschuss berät über Änderungsanträge

Nach der Veröffentlichung des Berichtsentwurfs des federführenden Rechtsausschusses im EU-Parlament sind nun auch die Änderungsanträge der anderen Fraktionen veröffentlicht und am 13. Mai beraten worden.

Aus Handwerkssicht ist vor allem relevant, dass der Berichterstatter vorschlägt, das spezielle Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen gemäß Titel VI komplett zu streichen. Die wesentlichen Grüne sind, dass es Missbrauchsrisiken birgt, einen erhöhten Verwaltungsaufwand gerade für KMU verursachen könnte und zudem keinen angemessenen Gläubigerschutz gewährleistet. 

Positiv ist auch der Vorschlag, Artikel 61 zu streichen, wonach die maximale Anzahl der Mitglieder in den Gläubigerausschüssen auf sieben begrenzt werden soll. Zudem werden die Gläubigerinteressen beim Pre-pack-Verfahren gestärkt. 

Die Abstimmung über den Bericht ist für den 23./24. Juni geplant. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich am 7. Juli abstimmen. Auf Ratsseite findet die nächste Arbeitsgruppe zu den noch offenen Punkten am 16. Mai statt, am 12. Juni soll eine finale Ratsposition verabschiedet werden. 

Zum EP-Berichtsentwurf

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